Verbietet mir die Kirche nun das Fleisch?

Am 10. Februar beginnt die Fastenzeit. Was ist dann für einen Katholiken noch erlaubt oder schon verboten? Ein Blick in das kirchliche Gesetzbuch (CIC) versucht, größere Klarheit in den tieferen Sinn des Fastens zu bringen.
26. Januar 2016 | von

Obwohl der Kölner Karnevalist Jupp Schmitz bereits seit 15 Jahren verstorben ist, ist sein Karnevalslied noch in aller Munde: „Am Aschermittwoch ist alles vorbei …“. Und was kommt danach? Nach dem Aschermittwoch kommen die sechs Wochen der österlichen Bußzeit oder der Fastenzeit: Vorbereitung auf Ostern. Aus der Perspektive von Karneval oder Fasching heißt das: Eine Zeit, in der wir nichts mehr zu lachen haben…

 

 

 

 

Der Sinn des Fastens

 

Pünktlich zum Beginn der Fastenzeit veröffentlichen die Bischöfe ihre Bußordnung, mit der sie die für die katholische Kirche geltenden Normen der cc. 1249-1253 CIC konkretisieren. Eigentlich soll diese Ordnung den Gläubigen regelmäßig bekanntgemacht werden, um sie zum Fasten einzuladen, eigentlich… Tatsächlich geschieht das aber kaum noch. Und deshalb gilt mittlerweile auch für das so genannte „christliche Abendland“: Wenn etwa in den Medien von der Fastenzeit die Rede ist, dann meinen fast alle den islamischen Ramadan. Dass das christliche Fasten in der Öffentlichkeit nicht mehr vorkommt, liegt aber nicht an den Medien, sondern daran, dass Katholiken die geltende Fastenordnung kaum mehr kennen und auch kaum mehr beachten.

 

Was ist eigentlich „Fasten“? Die Normen zum Fasten finden sich im kirchlichen Gesetzbuch in den Bestimmungen über die Bußtage. Fasten dient der Buße, also der Umkehr und der Neuorientierung. Fasten heißt, innehalten, einen Gang zurückschalten, sich vergewissern, wo man steht und gegebenenfalls die Richtung korrigieren, in die man unterwegs ist. Fasten ist eine Art von Aussteigen auf Zeit, denn zum Fasten gehört der Verzicht auf Dinge, die man sonst unreflektiert und ganz selbstverständlich gebraucht oder konsumiert. Deshalb empfehlen die Bischöfe, sich während der Fastenzeit im Essen, Trinken und Rauchen sowie im unkontrollierten Gebrauch der Medien einzuschränken und auf Partys, Tanzveranstaltungen und ähnliche Vergnügungen zu verzichten.

 

Das Fasten ist nicht gegen die Lebensfreude gerichtet. Wer schon einmal gefastet hat, der wird leicht feststellen: Es geht – zumindest eine Zeit lang – auch ohne, und nachher kann ich wieder viel bewusster genießen.

 

Mehr als nur nichts essen

 

 

Das Fasten hat aber auch noch eine andere, aktive, mitmenschliche Seite: So fordert der c. 1249 CIC die Gläubigen auf, als „Fastenopfer“ Werke der Frömmigkeit und der christlichen Nächstenliebe zu verrichten und die eigenen Verpflichtungen gegenüber anderen sorgfältiger und verlässlicher zu erfüllen. Fasten kann folglich heißen, den Besuch im Altersheim nicht wegen jedem fadenscheinigen Grund zu verschieben, sondern verlässlich Kontakt zu halten zu Menschen, die das von sich aus nicht mehr können. Oder es kann heißen, regelmäßig in der Heiligen Schrift zu lesen oder zu beten oder auch, sich für Menschen einzusetzen, die der Hilfe anderer bedürfen. Das Mitmachen bei der Aktion „Eine Stunde Zeit“, die mittlerweile in vielen Pfarrgemeinden verankert ist, wäre eine konkrete Möglichkeit für so ein aktives Fasten.

 

Festgelegte Fastenzeiten

 

 

So gesehen könnte die Fastenzeit zu einer Zeit werden, in der andere Menschen mehr als sonst zu lachen haben, weil sie durch uns Freude und Hilfe und Zuwendung erfahren. Und wir hätten mit dem Fasten eine gute Möglichkeit, unser Christsein sympathisch, ansteckend und überzeugend zu leben.

 

Das kirchliche Gesetzbuch führt in c. 1249 das Fasten auf ein göttliches Gesetz zurück. Es erinnert damit an die Einladung Jesu zu Beginn seines öffentlichen Wirkens: „Die Zeit ist erfüllt, das Reich Gottes ist nahe. Kehrt um, und glaubt an das Evangelium!“ (Mk 1, 15). Der kirchliche Gesetzgeber konkretisiert die Aufforderung Jesu zu Umkehr und Neuorientierung und legt großen Wert darauf, dass die Gläubigen auch gemeinsam versuchen, der Aufforderung Jesu nachzukommen. Deshalb werden mit c. 1250 CIC alle Freitage des Jahres und die österliche Bußzeit als Zeiten der Buße und der Umkehr festgelegt. Zu diesen Zeiten sollen die Gläubigen auf Fleischspeisen oder andere Speisen verzichten (Abstinenz). Gemeint ist der Verzicht auf teures oder luxuriöses Essen und das Auskommen mit einfachen Nahrungsmitteln. Von daher ist klar: Fleischverzicht bedeutet nicht, dass man stattdessen am Karfreitag ein luxuriöses Fischmenü zu sich nimmt. Am Aschermittwoch und Karfreitag gilt zusätzlich, dass man an diesen Tagen nur eine einmalige Sättigung zu sich nehmen darf.

 

Kinder und Senioren sind befreit

 

 

Das Gebot zur Abstinenz verpflichtet alle, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben. Zum Fasten sind alle Volljährigen bis zur Vollendung des sechzigsten Lebensjahres verpflichtet. Entschuldigt ist, wer durch Krankheit, auf Reisen, am fremden Tisch oder durch schwere körperliche Arbeit am Fasten oder an der Abstinenz gehindert ist. Hier gilt aber umso mehr die Einladung, anstelle dessen Werke der Frömmigkeit oder der Nächstenliebe zu tun.

 

„Am Aschermittwoch ist alles vorbei …“? Nein, dann beginnt eine Zeit, in der wir bewusster leben sollen.

 

Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2016
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