Kindermissionswerk

Seit Dezember 2015 darf sich das „Sternsingen“ offiziell zum „immateriellen Kulturerbe“ zählen; die Aktion wurde von der UNESCO in das entsprechende Verzeichnis eingetragen. Neben dem BDKJ steht vor allem das Kindermissionswerk organisatorisch hinter der Sternsinger-Aktion in Deutschland. 

25. Januar 2021 | von