Aufmerksamkeit für die katholischen Ostkirchen
Nummer vier der vatikanischen Behörden gemäß der geltenden Apostolischen Konstitution „Praedicate Evangelium“ ist das Dikasterium für die Orientalischen Kirchen.
Wer hierzulande katholisch ist, gehört in der Regel zur lateinischen Kirche (Westkirche) mit ihrem römischen Ritus. Deshalb überrascht es manche, von „katholischen Ostkirchen“ – traditionell auch „unierte Kirchen“ genannt – zu hören, die ebenfalls zur römisch-katholischen Kirche gehören. Insgesamt gibt es 23 dieser eigenständigen Teilkirchen (sui iuris).
Sie bewahren östliche („orientalische“) Riten und Traditionen und stehen in ihrer Spiritualität sowie ihrer hierarchischen Verfasstheit den orthodoxen und altorientalischen Kirchen nahe. Dennoch sind sie klar von diesen zu unterscheiden, denn sie erkennen den Jurisdiktionsprimat des Papstes an und stehen in voller Glaubens-, Sakramenten- und Gebetsgemeinschaft sowohl untereinander als auch mit der lateinischen Kirche. Zu diesen katholischen Ostkirchen gehören zum Beispiel die Armenisch-katholische Kirche mit etwa 550.000 Gläubigen, die Griechisch-katholische Kirche byzantinischer Tradition mit gerade einmal 6.000 Mitgliedern oder auch die Maronitische Kirche mit deutlich über drei Millionen Gläubigen, vor allem im Libanon und in Syrien. Auch die Syro-malabarische und die Syro-malankarische Kirche in Indien zählen zu den orientalischen Kirchen.
Besondere Aufmerksamkeit
Bereits Ende des 16. Jahrhunderts hat der Apostolische Stuhl unter Papst Gregor XIII. erkannt, dass diese Kirchen im Vatikan eine eigene Stelle brauchen, die sich um ihre Angelegenheiten kümmert. Eine eigene Kongregation wurde aber erst durch das Motu proprio De Providentis von Papst Benedikt XV. am
1. Mai 1917 gegründet. Seitdem ist die Ostkirchenkongregation eine selbstständige Behörde und nicht mehr „nur“ eine Abteilung in der Kongregation für die Glaubensverkündigung, der sie zuletzt angeschlossen war. Zunächst war der Papst selbst der zuständige Präfekt. Erst Papst Paul VI. ernannte einen eigenen Präfekten, nämlich Kardinal Gustavo Testa. Er bekam vom Papst den Auftrag, mit den katholischen Ostkirchen in Kontakt zu treten, um ihr Wachstum zu fördern, ihre Rechte zu schützen und neben dem liturgischen, disziplinarischen und spirituellen Erbe der lateinischen Kirche auch das der verschiedenen christlichen Osttraditionen in der katholischen Kirche lebendig und unversehrt zu erhalten.
Mit Inkrafttreten der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium am 5. Juni 2022 erhielt die Ostkirchenkongregation auf Veranlassung von Papst Franziskus die Bezeichnung Dikasterium für die orientalischen Kirchen.
Umfassende Zuständigkeit
Während für Diözesen, Bischöfe, Priester, Ordensleute und Gläubige im lateinischen Ritus zu je verschiedenen Angelegenheiten verschiedene Dikasterien zuständig sind, kommen für dieselben Adressaten in den östlichen Teilkirchen diese Befugnisse (mit nur wenigen Ausnahmen) dem Dikasterium für die orientalischen Kirchen zu. Artikel 86 der eben erwähnten Apostolischen Konstitution regelt, dass in „Regionen, in denen die orientalischen Riten seit alter Zeit vorherrschen“, Apostolat und Missionstätigkeit ausschließlich diesem Dikasterium unterstehen, „auch wenn sie von Missionaren der lateinischen Kirche ausgeübt werden.“ Das heißt konkret: Das Dikasterium ist in Ländern wie Ägypten, Eritrea und Nordäthiopien, Bulgarien, Zypern, Griechenland, Iran, Irak, Libanon, Israel, Palästina, Syrien, Jordanien und der Türkei auch die zuständige vatikanische Behörde für Mitglieder der Westkirche.
Im Dienst der gesamten Kirche
An der Spitze des Dikasteriums steht ein Kardinalpräfekt, aktuell ist das Kardinal Claudio Gugerotti aus Verona. Er wurde im November 2022 von Papst Franziskus für diese Aufgabe ernannt und von Papst Leo XIV. nach seiner Wahl „bis auf Weiteres“ bestätigt. Er kann auf einen Sekretär sowie einen Untersekretär und auf knapp 30 festangestellte Mitarbeitende zurückgreifen. Ein wichtiges Gremium zur Beratung ist das 50-köpfige Team der Konsultoren. Außerdem beruft der Papst für jeweils fünf Jahre weitere Kardinäle und Bischöfe zu Mitgliedern des Dikasteriums, unter ihnen aktuell auch zwei Purpurträger aus Deutschland, nämlich die Kardinäle Reinhard Marx und Gerhard Ludwig Müller. Von Amts wegen gehören gemäß Artikel 83 der Kurienverfassung „die Patriarchen, die Großerzbischöfe der orientalischen Kirchen eigenen Rechts und der Präfekt des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen“ zum Dikasterium. Letzterer ist seit Juli 2010 der Schweizer Kardinal Kurt Koch, der damit der dritte deutschsprachige Kardinal in diesem Gremium ist.
Mindestens einmal im Jahr sollten auch Mitglieder der Westkirche etwas vom Dikasterium für die orientalischen Kirchen hören. Zu seinen Aufgaben gehört nämlich auch die „Förderung der Liebe zum Heiligen Land“. Jedes Jahr, so fasst es das Dikasterium in seiner Aufgabenbeschreibung zusammen, wird ein Rundbrief an alle Bischöfe der katholischen Kirche anlässlich der Kollekte für das Heilige Land geschickt: „Das Ziel ist, die Gläubigen für die geistige und materielle Hilfe zugunsten der katholischen Gemeinschaften und Einrichtungen in diesem Land zu sensibilisieren, in dem Jesus geboren wurde, das Evangelium verkündete, starb und auferstand und für das das Geschenk des Friedens erbeten wird.“