Für die Alten gab es kein Entrinnen

20. November 2009 | von

 Ein eher unbekanntes Kapitel des Holocaust sind die von den Nationalsozialisten in Sammellager umgewandelten jüdischen Altersheime. Sie wurden missbraucht zur gezielten Internierung älterer jüdischer Mitbürger. Eines davon war das ehemalige Landschulheim im württembergischen Herrlingen. 120 Bewohner und Angestellte verlebten hier unter teilweise erschreckenden Umständen die letzten Wochen und Monate vor ihrer Deportation in die Vernichtung.

 


Vom 9. auf den 10. November 1938 fand die grauenvolle „Reichspogromnacht" statt. Tausende Juden, die bis dahin die trügerische Hoffnung hegten, die Regierungszeit Hitlers „aussitzen" und auf die Wiederkehr besserer Zeiten warten zu können, sahen sich schwer enttäuscht.



Wer irgendwie konnte, kehrte in den folgenden Monaten dem Deutschen Reich den Rücken und emigrierte in Länder, in denen er sich vor der Verfolgung und dem zunehmend hemmungslosen Terror der Nationalsozialisten sicher wähnte. Waren auch schon in den Jahren zuvor die jüdischen Auswanderungszahlen sehr hoch gewesen, so wuchsen sie nach der „Reichskristallnacht" zu einer regelrechten Massenflucht an. Bei den Flüchtenden handelte es sich meistens um jüngere Einzelpersonen oder um Familien, die ihre Zukunft noch vor sich hatten.



Alte mussten bleiben



In Deutschland blieben vor allem Juden zurück, die sich für eine Emigration zu alt fühlten oder über keine Verbindungen ins Ausland verfügten. Viele der zurückgebliebenen älteren Juden waren pflegebedürftig und konnten sich nicht mehr selbst versorgen. Da sich viele Städte und Gemeinden seit Ende der 1930er Jahre zunehmend weigerten, Fürsorgeleistungen für Juden zu bezahlen, bekamen jüdische Selbsthilfeorganisationen den Unterhalt dieser Sozialfälle aufgebürdet. Der nach der „Reichskristallnacht" stattgefundene extreme Anstieg der Fürsorgezahlen stellte die enorm belasteten jüdischen Verbände vor kaum lösbare Probleme: Zur Versorgung von 150.000 älteren Juden gab es Ende 1938 lediglich 73 jüdische Alters- und Siechenheime mit etwa 4.000 Betten. Um die zahlreichen, nach der Auswanderung ihrer Angehörigen alleine dastehenden Alten unterbringen zu können, musste die jüdische Selbsthilfe überall im Reich binnen kürzester Zeit weitere Altersheime für Juden einrichten oder die bestehenden erweitern. „Arischen Volksgenossen" durften ja keine jüdischen Mitbewohner zugemutet werden, so dass ihnen reguläre Altersheime verwehrt blieben. Die bislang existierenden, überwiegend an Orten mit großen jüdischen Gemeinden wie Berlin, München oder Stuttgart befindlichen Altersheime waren durch die hohe Zahl der Neuzugänge bereits nach kurzer Zeit überfüllt.



Eines der ersten Heime, das nach der „Reichspogromnacht" neu eingerichtet werden konnte, war das westlich vor den Toren Ulms gelegene jüdische Altersheim in Herrlingen, heute ein Teilort von der Gemeinde Blaustein. Dem für die Ulmer Region zuständigen Israelitischen Oberrat in Stuttgart waren hier Anfang 1939 mehrere, zu einem jüdischen Landschulheim gehörende, Häuser treuhänderisch anvertraut worden. Das Heim hatte kurz zuvor aus emigrationsbedingtem Schülermangel schließen müssen, und dem ebenfalls ausgewanderten Eigentümer war es nicht gelungen, den Gebäudekomplex zu verkaufen. Der Israelitische Oberrat musste die Einrichtung eines neuen Altersheims von der Gestapo-Leitstelle Stuttgart genehmigen lassen, was im Frühjahr 1939 auch geschah. In den folgenden Monaten wurden die Räumlichkeiten von einem jüdischen Aufbaukommando für die vorgesehene Verwendung instand gesetzt.



Zwangsanstalt zur „Entjudung"



Als schließlich die ersten beiden jüdischen Rentner Anfang Juli 1939 in dem neuen Altersheim eintrafen, hatte die Gestapo den Charakter dieser Anstalt allerdings gegenüber dem vom Israelitischen Oberrat ins Auge gefassten Zweck grundlegend verändert: Die aus Esslingen kommenden Juden – es handelte sich um den 83-jährigen Josef Staropolski, den ehemaligen Rabbiner der dortigen Judengemeinde, und um die 63-jährige Luise Milner, die lange Jahre im Esslinger Waisenhaus tätig gewesen war – waren keineswegs freiwillig hierher gekommen, sondern waren zwangsweise dort eingewiesen worden. Denn in der Zwischenzeit war der Mieterschutz für Juden im Deutschen Reich per Gesetz aufgehoben worden, was die Grundlage dafür bot, dass sie aus ihren Heimatstädten abgeschoben und an bestimmten Orten zwangsweise zusammengefasst werden konnten. Und da Esslingen von der neuen gesetzlichen Möglichkeit der „Entjudung" der Stadt schon recht bald Gebrauch machte, hatten die beiden älteren Juden nun das jüdische Altersheim in Herrlingen aufsuchen müssen.



Da es für viele nationalsozialistische Bürgermeister eine Frage des Ehrgeizes war, ihre Städte mit dem Prädikat „judenfrei" zu schmücken, wurden seit Sommer 1939 auch im übrigen Reich zahlreiche ältere Juden aus ihren Wohngemeinden vertrieben und in den neu geschaffenen Altersheimen – bis Jahresende war deren Zahl auf 90 gestiegen – ghettoisiert. Im genannten Zwangs-Altersheim der Blautalgemeinde Herrlingen hielten sich bis Jahresende 1939 etwa 70 Personen auf, damit war die Aufnahmekapazität der Einrichtung grundsätzlich ausgeschöpft. Allerdings sollten in den folgenden Jahren durch die „Entjudung" ihrer Heimatgemeinden noch weitaus mehr Bewohner dorthin eingewiesen werden, so dass schließlich insgesamt über 150 Personen in den Räumen zusammengepfercht waren. Aber nicht nur ideologische, sondern mitunter auch ganz handfeste materielle Gründe waren für die Abschiebung der ungeliebten jüdischen Gemeindebewohner ausschlaggebend gewesen. Durch die Beschlagnahmung jüdischer Grundstücke und die „Treuhandverwaltung" der Vermögenswerte dieser „Reichsfeinde" konnten städtische Verwaltungen und Parteistellen ihren Immobilienbesitz und damit ihren Handlungsspielraum beträchtlich erweitern.



Lückenlose Überwachung



Nur wenige Tage nach ihrer Ankunft hatten alle Altersheimbewohner – Rentner wie Hausbedienstete – so genannte „Vernehmungsbögen zur Überwachung von Juden" auszufüllen. Vermögensverhältnisse und Vorstrafen waren offenzulegen sowie frühere Aufenthaltsorte und dort ausgeübte Tätigkeiten aufzulisten. Auch nach Teilnahme am Ersten Weltkrieg, früherer Parteizugehörigkeit, Mitgliedschaft in zionistischen Vereinigungen und Auswanderungsabsichten wurde gefragt. Die Vernehmungsbögen mussten von der Heimleitung an die Gemeindeverwaltung in doppelter Ausfertigung übergeben werden. Ein Exemplar verblieb dort, das andere wurde über das Landratsamt nach Ergänzung der dort geführten „Judenkartei" an die Gestapo-Leitstelle in Stuttgart weitergeleitet. Somit existierten mit Gemeindeverwaltung, Landratsamt und Gestapo drei Stellen, die diese Daten sammelten. Die Gestapo hatte den landesweiten Überblick und wusste jederzeit darüber Bescheid, welcher Jude sich wo befand. Das Überwachungsnetz war so eng geknüpft, dass nur noch durch illegales Untertauchen ein Entrinnen möglich war.



Der Beginn des Krieges im September 1939 veranlasste die Na-tionalsozialisten, Radios in jüdischem Besitz zu konfiszieren. Mit der Beschlagnahme sollte das Abhören von „Feindsendern" von vornherein unmöglich gemacht, den Juden ihre Informationsquellen genommen und sie in Unkenntnis über die innen- und außenpolitische Lage gehalten werden.



Die Altersheimbewohner waren von diesem Zeitpunkt an vom äußeren Geschehen weitgehend abgeschnitten und konnten sich nur noch über persönliche Mitteilungen und propagandistische Zeitungsberichte überregionale Informationen verschaffen. Mit Kriegsbeginn war weiterhin die Bezugsscheinpflicht eingeführt worden. Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs waren von nun an rationiert und nur noch auf Marken zu erhalten. Für Juden galten Sonderbestimmungen, die über die kriegsbedingten Einschränkungen für die restliche Bevölkerung weit hinausgingen. Auf ihre deutlich sichtbar mit einem „J" gekennzeichneten Lebensmittelkarten erhielten sie fortan drastisch gekürzte Rationen, wobei sie schrittweise Produkte wie Fleisch, Milch, Eier, Obst und Gemüse überhaupt nicht mehr bekamen. Den schwersten Einschnitt in ihrer Lebensführung bildete allerdings die im September 1941 verhängte Kennzeichnungspflicht mit dem „Judenstern", mit der über sie zugleich auch das Verbot verfügt worden war, ihre Wohngemeinde zu verlassen.



Kein Entkommen



Die nach 1939 vorwiegend in abgelegenen Gegenden errichteten Zwangs-Altersheime hatten insbesondere der Ghettoisierung der Juden gedient. Die Tatsache, dass sie dort ein von der übrigen Bevölkerung abgeschiedenes Dasein fristeten, erleichterte den Nationalsozialisten später die Durchführung der Deportationen. Erstmals Ende 1941 und dann erneut im April 1942 gerieten auch die Bewohner des Herrlinger Zwangs-Altersheims in dieses Räderwerk: Mit diesen Deportationen wurden mehrere Heiminsassen ins baltische Riga beziehungsweise ins polnische Izbica „evakuiert", wo die Betroffenen anschließend spurlos „verschollen". Die sieben nach Riga verschleppten Heimbewohner wurden vermutlich dort direkt ermordet und die neun nach Polen deportierten Juden aller Wahrscheinlichkeit nach über Izbica in die Vernichtungslager Belzec oder Sobibor eingeliefert. Eine weitere Altersheimbewohnerin war Ende März 1942 in die nahe von Ulm gelegene „Heil- und Pflegeanstalt" nach Zwiefalten ins Große Lautertal verlegt und dort durch eine Giftspritze im Rahmen einer „Einzel-Euthanasie" getötet worden.



Von Juni bis Juli 1942 wurde das Herrlinger Heim aufgelöst und die Bewohner über eine Zwischenstation Mitte August 1942 im Rahmen der großen Deportation württembergischer Juden in die zynisch als jüdisches „Reichsaltersheim" bezeichnete Kleinstadt Theresienstadt verschleppt. In dem zu einem Konzentrationslager umgewandelten und ursprünglich auf 7.000 Einwohner ausgelegten Städtchen hielten sich zum damaligen Zeitpunkt über 50.000 Juden auf, so dass dort ein eklatanter Mangel an Lebensmitteln, pflegerischer Betreuung und Wohnraum herrschte. Geschwächt durch unzureichende und verdorbene Lebensmittel sowie Epidemien von Enteritis oder Ruhr erlag bereits ein Drittel der 83 Herrlinger Senioren nach nur wenigen Wochen Aufenthalt den dortigen Lebensbedingungen. 17 weitere Altersheimbewohner wurden im September 1942 im Rahmen der „Alterstransporte", mit denen die SS die Überfüllung Theresienstadts senken wollte, nach Treblinka deportiert, wo sie unmittelbar nach dem Eintreffen mit Dieselabgasen getötet wurden.



Zu Jahresbeginn 1943 lebten noch 22 ehemalige Altersheimbewohner, den Jahresbeginn 1944 erlebten nur noch sieben, von denen – da sich die Theresienstädter Lebensverhältnisse bis dahin nicht gebessert hatten – in den folgenden Monaten weitere fünf starben. Die beiden letzten Altersheimbewohnerinnen, es handelte sich um die 68-jährige Göppingerin Emilie Goldstein und die 67-jährige Stuttgarterin Jenny Lemberger, wurden schließlich am 16. Mai 1944 mit dem Todestransport „Ea" nach Auschwitz gebracht, wo sie vermutlich direkt nach ihrer Ankunft ermordet wurden.



Ähnlich wie die exemplarisch beschriebenen und vielfach hochbetagten Bewohner des jüdischen Altersheims Herrlingen dem nationalsozialistischen Rassenwahnsinn zum Opfer fielen, hatten auch Abertausende ihrer gleichaltrigen Glaubensgenossen in ganz Deutschland und im wehrmachtsbesetzten Europa keine Möglichkeit, dem Holocaust zu entkommen.

 


 Der Autor, Dipl.-Archivar (FH) Ulrich Seemüller vom Ulmer „Haus der Stadtgeschichte", hat sich in zahlreichen Veröffentlichungen mit der NS-Zeit auseinandergesetzt. Im Juli 2009 veröffentlichte er in zweiter Auflage die Dokumentation „Das jüdische Altersheim Herrlingen und die Schicksale seiner Bewohner", in der die Umstände der Entstehung und die Lebensbedingungen der Heimbewohner sowie ihrer Deportation dargestellt sind. Der 224 Seiten starke und mit 99 s/w-Abbildungen versehene Band verfügt über Einzelbiografien zu jedem Heimbewohner und ist im Buchhandel unter der ISBN-Nr. 978-3-88294-403-7 zum Preis von € 22,90 erhältlich.





 

Zuletzt aktualisiert: 06. Oktober 2016